Mein Honorar – Ihre Investition
Vor Beginn der Behandlung werden Sie von mir über die Kosten informiert.
Sofern nichts anderes vereinbart wurde, rechne ich meine Leistungen als Privatliquidation, gemäß der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) ab.
Ich behalte es mir vor, bestimmte Leistungen zu einem Regelhöchstsatz, bez. Festpreis abzurechnen.
Bei intensiveren Behandlungen, die sich über längeren Zeitraum erstrecken, bekommen Sie von mir, wenn Sie es wünschen einen Kostenvoranschlag.
Abrechnung
Wenn Sie gesetzlich versichert sind
Ihre gesetzliche Krankenkasse kann Ihnen eine Erstattung der Heilpraktiker Behandlung nicht gewährleisten.
Die Behandlungskosten können Sie jedoch häufig steuerlich geltend machen. Sie erhalten hierfür einen entsprechenden Beleg.
Eventuell haben Sie die Möglichkeit eine Zusatz – Krankenversicherung für Heilpraktiker-Behandlungen abzuschließen.
Wenn Sie privat versichert sind
Die privaten Krankenversicherungen sowie die privat abgeschlossenen Zusatzversicherungen, erstatten die Heilpraktiker – Leistungen nach vereinbartem Tarif in vereinbarter Höhe. Sie erhalten eine Rechnung, die sie bei Ihrer Versicherung einreichen können.